Einlasskriterien
Damit der Abend in unserem Club zu einem Erlebnis wird und nicht schon an der Tür mit Streit endet, ist folgendes zu beachten:
Wir sind ein weltoffener Club und stolz darauf, dass bei uns Menschen aller Nationalitäten und Kulturen zusammenkommen. Auch unser Personal gehört verschiedensten Nationalitäten an und hat unterschiedlichste kulturelle Hintergründe. Eine Ablehnung bestimmter Nationalitäten gibt es bei uns nicht. Den Besuchern wird jedoch der Einlass verwehrt wenn diese:
– das Mindestalter von 18 Jahren nicht Erreicht haben
– sich in einem stark alkoholisierten Zustand befinden
– offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben
– ein für die Party inakzeptables Outfit haben
– bei der Security Stress machen oder Stress- bzw. Gewaltpotential vermuten lassen
Weiterhin sorgt die Security dafür, dass der Mix der Besucher stimmt. Dieses gilt insbesondere für szenetypische Veranstaltungen und Themenabende. Nur so können wir unseren Anspruch multikultureller, friedlicher Kommunikation realisieren. So kann es zum Beispiel passieren, dass derselbe Gast einmal eingelassen wird und an einem anderen Tag nicht. Das wird manchmal von Gästen als ungerecht empfunden, was sich nicht ganz vermeiden lässt. Diese Türpolitik hat sich jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Wir haben deutlich weniger Kriminalität und gewaltsame Vorfälle als andere Clubs in Hamburg.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der Sicherheitsleute anhand der geschilderten Einlasskriterien binnen weniger Sekunden getroffen wird. Da ein Security mehrere hundert dieser Entscheidungen am Abend treffen muss, kann es vereinzelt bei der Beurteilung eines Gastes zu einer Fehleinschätzung kommen. Das bedauern wir sehr, bitten aber um Verständnis und falls ihr betroffen seid, darum, ruhig und besonnen zu bleiben. Es klappt vielleicht beim nächsten Mal.
Wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt, könnt ihr eine E-Mail-Beschwerde an uns richten. Alle Anfragen werden beantwortet. Eine Aufarbeitung / Diskussion der genauen Umstände können wir am Abend leider nicht leisten. Wir erwarten deshalb von unserer Security auch nicht, dass sie ihre Entscheidung gegenüber abgewiesenen Gästen ausführlich begründen, wozu sie im Übrigen rechtlich auch nicht verpflichtet sind.
Wir behandeln unsere Gäste mit Respekt und erwarten dies auch von unseren Gästen.
Bitte denkt daran, einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bereit zu halten, damit gegebenenfalls euer Alter überprüft werden kann.
Da bei vielen Konzerten die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt werden, achtet bitte immer darauf keine großen Taschen mit zur Location zu bringen.
Bei immer mehr Produktionen sind Taschen über DIN A4 Größe nicht erlaubt, und der Einlass könnte euch verwährt werden.
Und wir wollen euch natürlich ersparen, dass ihr den weiten Weg in unsere heiligen Hallen ganz umsonst gemacht habt!
Vielen Dank für euer Verständnis!
Jugendschutzregelung bei Konzertveranstaltungen
Laut JuSchG gilt:
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Der Zutritt wird Jugendlichen im Alter unter 14 Jahren ausschliesslich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, die Aufsichtspflicht obliegt zu diesem Zeitpunkt allein dem Erziehungsberechtigtem !
Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren erhalten in der Regel in Begleitung einer erziehungsbeauftragten (volljährigen und verantwortungsvollen!) Person Einlass zu Konzertveranstaltungen. (Mit ausgefülltem Formular für Erziehungsbeautragung / Muttizettel)
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Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren haben freien Zugang zur Grossen Freiheit 36 bis 24:00 Uhr.
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Alkoholausschank erfolgt bei uns generell erst ab 18 Jahren!
Das Formular für die Erziehungsbeauftragung für Jugendliche können Sie HIER herunterladen.
Bei Rückfragen zum Thema Jugendschutz kontaktieren Sie uns bitte unter 040 – 317 778 10